ERBRECHT

Erbrecht – gestalten statt verwalten

In einer Zeit, die von ständigem Wandel geprägt ist, ist es von entscheidender Bedeutung, rechtzeitig Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen. Das Erbrecht spielt dabei eine zentrale Rolle, denn es regelt die Vermögensnachfolge und den Übergang von Rechten und Pflichten im Todesfall. Ein kompetenter Erbrechts-Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu ordnen und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden.


Ich verfüge über langjährige Erfahrung und Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Erbrechts. Ich verstehe, dass jede Familie einzigartig ist und individuelle Lösungen bedarf. Daher biete ich maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen.
Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Überarbeitung von eigenhändigen Testamenten, berate bei Erbverträgen, helfe Ihnen bei der Regelung der Unternehmensnachfolge und gestalte Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten. Darüber hinaus biete ich Beratung und Prozessführung zur Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen jeder Art.
Mein Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Gewissheit zu geben, dass Ihre Angelegenheiten in guten Händen sind. 

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Über ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch schildern Sie mir Ihr Anliegen. Wir besprechen und erörtern gemeinsam, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

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Sobald Sie sich dafür entschieden haben, dass ich Sie beraten und als Ihr Anwalt vertreten darf, kommt es zu einem Mandatsverhältnis. Zuvor erhalten Sie eine Kostenübersicht.

Gemeinsam gehen wir Ihr Anliegen an.

Ich berate Sie umfassend zu Ihrem Familienrecht- oder Erbrecht-Anliegen und vertrete Sie juristisch vor Gericht und unterstütze Sie bei der Abwicklung mit den Behörden.

Situationen, in denen Erbrecht zum Einsatz kommt

Das Erbrecht spielt dabei eine zentrale Rolle, denn es regelt die Vermögensnachfolge und den Übergang von Rechten und Pflichten im Todesfall. 

Kampf um das Erbe im Erbscheinverfahren oder Erbenfeststellungsverfahren

Im Erbscheinverfahren oder Erbenfeststellungsverfahren wird die rechtmäßige Erbenstellung geklärt.

Bundesweite Vertretung und Prozessführung

Als Anwalt biete ich Ihnen bundesweite Vertretung und Prozessführung im Erbrecht an.

Gestaltung, Änderung und Aufhebung von Testamenten und Erbverträgen

Rund um Gestaltung, Änderung und Aufhebung von Testamenten und Erbverträgen erhalten Sie von mir sorgfältige rechtliche Beratung.

Erbscheinsanträge

Ein Erbscheinsantrag ist notwendig, um die Erbenstellung offiziell nachzuweisen. Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und bestätigt, wer Erbe ist und in welchem Umfang.

Regelung der Unternehmensnachfolge

Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der frühzeitig und sorgfältig geplant werden sollte.

Gestaltung von Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten

Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge ermöglichen es, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die künftigen Erben zu übertragen.

Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ist wichtig, um im Falle von Krankheit oder Unfällen abgesichert zu sein.

Beratung und Prozessführung zur Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen jeder Art

Meine Beratung und Prozessführung bei der Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten für Sie.

Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Pflichtteilsansprüche sichern nahen Angehörigen einen gesetzlichen Anteil am Erbe, selbst wenn sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind.

FAQs

o Das Erbrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der die Rechtsverhältnisse regelt, die durch den Tod eines Menschen entstehen. Es umfasst die Bestimmungen darüber, wer die Rechtsnachfolge des Verstorbenen antritt und wie das Vermögen (Nachlass) verteilt wird. Im Erbrecht sind auch Regelungen enthalten, wie Erbverträge und Testamente zu erstellen und auszulegen sind. Ziel des Erbrechts ist die Regelung der Übergabe von Vermögen, Rechten und Pflichten einer verstorbenen Person, dem Erblasser, auf ihre gesetzlichen oder gewillkürten Erben. Die gesetzlichen Vorschriften stellen sicher, dass bestimmte nahe Angehörige, wie Ehepartner und Kinder, zumindest einen Pflichtteil erhalten. Dies verhindert, dass jemand komplett enterbt wird, es sei denn, es bestehen schwerwiegende Gründe.
o Wenn kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Zunächst erben die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel). Leben keine Abkömmlinge mehr, erben die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen). Danach folgen die Großeltern und deren Abkömmlinge. Die Erben werden in Ordnungen eingeteilt: Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel), zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister) und dritter Ordnung (Großeltern, Onkel, Tanten). Der Ehegatte hat ebenfalls ein gesetzliches Erbrecht, dessen Höhe vom Güterstand der Ehe abhängt. Gibt es keine Erben in diesen Ordnungen, fällt der Nachlass an den Staat.
o Ein Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, in der eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. Es kann jederzeit vom Testierenden geändert oder widerrufen werden, außer es handelt sich um ein gemeinschaftliches und wechselbezügliches Testament (bsp. Berliner Testament). Ein Erbvertrag hingegen ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft zwischen dem Erblasser und einer oder mehreren anderen Personen. Darin können sich die Beteiligten gegenseitig oder eine dritte Person als Erben einsetzen. Ein Erbvertrag kann nur durch notariellen Vertrag geschlossen werden. Er kann nur unter bestimmten Voraussetzungen aufgelöst werden.
o Ja, ein sogenanntes eigenhändiges Testament kann selbst erstellt werden. Es müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Es muss vollständig eigenhandschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Der Vorteil eines eigenhändigen Testaments ist seine einfache Erstellung ohne Notarkosten. Das Testament kann bei dem zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden.
  • Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange der Testator geschäftsfähig ist. Eine Änderung erfolgt durch die Erstellung eines neuen Testaments, das das alte ausdrücklich widerruft oder modifiziert. Alternativ kann ein Ergänzungstestament (Kodizill) hinzugefügt werden. Ein Widerruf kann auch durch Vernichtung des alten Testaments oder durch eine ausdrückliche Widerrufserklärung geschehen.
  • Ausnahme wechselbezügliches Testament. Hier haben zwei ein gemeinschaftliches Testament errichtet und sich bsp. gegenseitig zu Erben eingesetzt. Hier ist ein einseitiger Widerruf dieser Verfügung bsp. durch einen Ehegatten – gleichgültig, ob es sich um ein notarielles oder eigenhändiges gemeinschaftliches Testament handelt –nur durch von einem Notar beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten möglich. Dies auch, wenn es sich um ein eigenhändiges Testament handelt. Die Widerrufserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem anderen Ehegatten zugegangen ist.  
  • Bei notariellen Testamenten ist es ratsam, den Notar über den Widerruf zu informieren Eine klare, schriftliche Erklärung hilft, spätere Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Es ist wichtig, dass Änderungen und Widerrufe ebenfalls datiert und unterschrieben sind, um ihre Rechtsgültigkeit sicherzustellen.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe, den bestimmte nahe Angehörige des Erblassers erhalten müssen, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht oder ausdrücklich enterbt wurden. Anspruch auf den Pflichtteil haben in der Regel der Ehegatte, die Kinder und, falls keine Kinder vorhanden sind, die Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben eines Nachlasses werden. Die Erben sind Miteigentümer des gesamten Nachlasses und verwalten diesen gemeinsam. Entscheidungen müssen in der Regel einstimmig getroffen werden, was oft zu Konflikten führt. Jeder Miterbe hat das Recht, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu verlangen, das heißt, die Aufteilung des Nachlasses. Bis zur Auseinandersetzung besteht die Gemeinschaft fort, und der Nachlass wird gemeinschaftlich verwaltet. Eine gut strukturierte Kommunikation und gegebenenfalls professionelle Hilfe, etwa durch einen Mediator oder Rechtsanwalt, können helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und eine gerechte Aufteilung zu ermöglichen.
Eine Enterbung ist die ausdrückliche Ausschließung einer Person vom Erbe durch den Testierenden in seinem Testament. Enterbte Personen haben keinen Anspruch an dem Nachlass. Im Falle der Pflichtteilsberechtigung, muss dieser selbst eingefordert werden. Dies unterliegt der Verjährung.
  • Die Nachlassverwaltung ist eine Sonderform der Nachlasspflege. Beide werden gerichtlich angeordnet. Ein Testamentsvollstrecker wiederum wird von einem Erblasser beauftragt, um dessen letzten Willen durchzusetzen. Aufgrund ähnlicher Aufgaben kommt es häufig zu einer Vereinheitlichung der genannten Begriffe.
  • Im Gegensatz zum Testamentsvollstrecker, ist der Nachlassverwalter ausschließlich für die Verwaltung, nicht auch für die Teilung des Nachlasses zuständig.
Ein Notar spielt im Erbrecht eine zentrale Rolle, insbesondere bei der Erstellung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen.
Eine Vor- und Nacherbschaft ist eine besondere Regelung im Erbrecht, bei der der Erblasser bestimmt, dass zunächst ein Vorerbe das Vermögen erhält, und nach dessen Tod oder Eintritt eines bestimmten Ereignisses ein Nacherbe. Der Vorerbe darf das Vermögen nutzen und verwalten, jedoch nicht darüber frei verfügen, es sei denn, der Erblasser hat dies ausdrücklich erlaubt. Der Nacherbe tritt erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Erbenstellung ein und erhält dann den Nachlass oder was davon übrig ist. Diese Regelung dient oft dazu, das Vermögen über mehrere Generationen hinweg zu schützen und zu bewahren. Der Erblasser kann genaue Anweisungen zur Verwaltung und Nutzung des Vermögens geben, um sicherzustellen, dass der Nachlass im Sinne des ursprünglichen Testaments erhalten bleibt.
Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, ein klares und eindeutiges Testament zu verfassen, das den letzten Willen des Erblassers unmissverständlich zum Ausdruck bringt. Regelmäßige Aktualisierungen des Testaments, insbesondere nach wichtigen Lebensereignissen, verhindern Unklarheiten. Es ist ratsam, mit potenziellen Erben offen über die geplanten Verfügungen zu sprechen und deren Erwartungen und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann ebenfalls hilfreich sein, da dieser neutral und professionell den Nachlass abwickelt. Bei komplexen Familienverhältnissen oder Vermögensstrukturen ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar sinnvoll. Diese Experten können sicherstellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden und das Testament wasserdicht ist.
Die Erbquote bezeichnet den Anteil am Nachlass, den ein Erbe erhält. Diese Quote kann entweder durch ein Testament festgelegt oder durch die gesetzliche Erbfolge bestimmt werden. Bei der gesetzlichen Erbfolge hängt die Erbquote vom Verwandtschaftsgrad ab. In einem Testament kann der Erblasser die Erbquoten individuell festlegen, solange die gesetzlichen Pflichtteile gewahrt bleiben. Eine klare Definition der Erbquoten hilft, Missverständnisse und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

Kampf um das Erbe im Erbscheinverfahren oder Erbenfeststellungsverfahren

Im Erbscheinverfahren oder Erbenfeststellungsverfahren wird die rechtmäßige Erbenstellung geklärt. Dies ist notwendig, wenn die Erbfolge unklar ist oder angefochten wird. Hierbei unterstütze ich Sie in allen Belangen. 

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Bundesweite Vertretung und Prozessführung

Als Anwalt biete ich Ihnen bundesweite Vertretung und Prozessführung im Erbrecht an. Dies bietet Ihnen als Mandanten umfassende Unterstützung, unabhängig vom Wohnort. Ich vertrete die Interessen meiner Mandanten vor Gerichten in ganz Deutschland. 

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Gestaltung, Änderung und Aufhebung von Testamenten und Erbverträgen

Rund um Gestaltung, Änderung und Aufhebung von Testamenten und Erbverträgen erhalten Sie von mir sorgfältige rechtliche Beratung. Testamente und Erbverträge sind essenziell, um den letzten Willen des Erblassers klar festzulegen und Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden. Änderungen und Aufhebungen können notwendig werden, wenn sich Lebensumstände ändern, wie etwa bei Eheschließung, Scheidung oder Geburt von Kindern. 

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Erbscheinsanträge

Ein Erbscheinsantrag ist notwendig, um die Erbenstellung offiziell nachzuweisen. Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und bestätigt, wer Erbe ist und in welchem Umfang. Dies ist besonders wichtig, um Zugriff auf das Erbe zu erhalten, insbesondere bei Bankkonten oder Immobilien. Die Antragstellung erfolgt entweder mittels Notar oder vor dem zuständigen Nachlassgericht – hierbei begleite ich Sie gerne. 

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Regelung der Unternehmensnachfolge

Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der frühzeitig und sorgfältig geplant werden sollte. Es geht darum, das Fortbestehen des Unternehmens zu sichern und steuerliche Belastungen zu minimieren. Dies kann durch Testamente, Erbverträge oder Gesellschaftsverträge geschehen. Dazu unterstütze ich Sie fachlich und beratend – eine klare Nachfolgeregelung vermeidet Streitigkeiten und sichert die Kontinuität des Unternehmens. 

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Gestaltung von Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten

Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge ermöglichen es, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die künftigen Erben zu übertragen. Dies kann steuerliche Vorteile bringen und hilft, Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Als versierter Vertragsrechtler verfasse ich mit Ihnen Ihre individuellen Erbfolge-Verträge.

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Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ist wichtig, um im Falle von Krankheit oder Unfällen abgesichert zu sein. Ihre Vorsorgevollmacht bestimmt, wer im Ernstfall höchstpersönliche Entscheidungen für Sie selbst treffen dafr. Ihre Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen von Ihnen gewünscht oder abgelehnt werden. Ich helfe Ihnen als Anwalt dabei, diese Dokumente rechtssicher und individuell anzupassen, sodass sie Ihren Wünschen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

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Beratung und Prozessführung zur Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen jeder Art

Meine Beratung und Prozessführung bei der Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten für Sie. Dabei berate  ich Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten, bereite erforderliche Dokumente vor und vertrete Ihre Interessen vor Gericht. Dies kann Ansprüche auf Erbteile, Pflichtteile oder Vermächtnisse betreffen. Meine professionelle rechtliche Unterstützung stellt sicher, dass Ihre Ansprüche effektiv durchgesetzt oder unberechtigte Forderungen erfolgreich abgewehrt werden. 

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Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Pflichtteilsansprüche sichern nahen Angehörigen einen gesetzlichen Anteil am Erbe, selbst wenn sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind. Pflichtteilsergänzungsansprüche sollen sicherstellen, dass man als Pflichtteilsberechtigter teilweise an den Schenkungen des Erblassers der letzten zehn Jahre ebenso einen Pflichtteilsanspruch mit genau derselben Pflichtteilsquote am Nachlass hat.

Bei der Durchsetzung dieser Ansprüche unterstütze ich Sie oder verteidige Sie gegen unberechtigte Forderungen. Durch eine sorgfältige Analyse der Sachlage und eine fundierte rechtliche Argumentation strebe ich eine faire Lösung in Ihrem Sinne an. 

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