ERBRECHT
Erbrecht – gestalten statt verwalten
In einer Zeit, die von ständigem Wandel geprägt ist, ist es von entscheidender Bedeutung, rechtzeitig Vorkehrungen für die Zukunft zu treffen. Das Erbrecht spielt dabei eine zentrale Rolle, denn es regelt die Vermögensnachfolge und den Übergang von Rechten und Pflichten im Todesfall. Ein kompetenter Erbrechts-Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu ordnen und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden.
Ich verfüge über langjährige Erfahrung und Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Erbrechts. Ich verstehe, dass jede Familie einzigartig ist und individuelle Lösungen bedarf. Daher biete ich maßgeschneiderte Beratung und Unterstützung, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu erfüllen.
Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Überarbeitung von eigenhändigen Testamenten, berate bei Erbverträgen, helfe Ihnen bei der Regelung der Unternehmensnachfolge und gestalte Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten. Darüber hinaus biete ich Beratung und Prozessführung zur Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen jeder Art.
Mein Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Gewissheit zu geben, dass Ihre Angelegenheiten in guten Händen sind.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Hier freie Termine anschauen
So erhalten Sie fachanwaltliche Unterstützung

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf
Über ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch schildern Sie mir Ihr Anliegen. Wir besprechen und erörtern gemeinsam, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

Werden Sie Mandant:in
Sobald Sie sich dafür entschieden haben, dass ich Sie beraten und als Ihr Anwalt vertreten darf, kommt es zu einem Mandatsverhältnis. Zuvor erhalten Sie eine Kostenübersicht.

Gemeinsam gehen wir Ihr Anliegen an.
Ich berate Sie umfassend zu Ihrem Familienrecht- oder Erbrecht-Anliegen und vertrete Sie juristisch vor Gericht und unterstütze Sie bei der Abwicklung mit den Behörden.
Situationen, in denen Erbrecht zum Einsatz kommt
Das Erbrecht spielt dabei eine zentrale Rolle, denn es regelt die Vermögensnachfolge und den Übergang von Rechten und Pflichten im Todesfall.

Kampf um das Erbe im Erbscheinverfahren oder Erbenfeststellungsverfahren
Im Erbscheinverfahren oder Erbenfeststellungsverfahren wird die rechtmäßige Erbenstellung geklärt.
Bundesweite Vertretung und Prozessführung
Als Anwalt biete ich Ihnen bundesweite Vertretung und Prozessführung im Erbrecht an.
Gestaltung, Änderung und Aufhebung von Testamenten und Erbverträgen
Rund um Gestaltung, Änderung und Aufhebung von Testamenten und Erbverträgen erhalten Sie von mir sorgfältige rechtliche Beratung.
Erbscheinsanträge
Ein Erbscheinsantrag ist notwendig, um die Erbenstellung offiziell nachzuweisen. Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und bestätigt, wer Erbe ist und in welchem Umfang.
Regelung der Unternehmensnachfolge
Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der frühzeitig und sorgfältig geplant werden sollte.
Gestaltung von Verträgen zur vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten
Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge ermöglichen es, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die künftigen Erben zu übertragen.
Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen ist wichtig, um im Falle von Krankheit oder Unfällen abgesichert zu sein.
Beratung und Prozessführung zur Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen jeder Art
Meine Beratung und Prozessführung bei der Geltendmachung, Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten für Sie.
Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Pflichtteilsansprüche sichern nahen Angehörigen einen gesetzlichen Anteil am Erbe, selbst wenn sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind.
FAQs
- Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange der Testator geschäftsfähig ist. Eine Änderung erfolgt durch die Erstellung eines neuen Testaments, das das alte ausdrücklich widerruft oder modifiziert. Alternativ kann ein Ergänzungstestament (Kodizill) hinzugefügt werden. Ein Widerruf kann auch durch Vernichtung des alten Testaments oder durch eine ausdrückliche Widerrufserklärung geschehen.
- Ausnahme wechselbezügliches Testament. Hier haben zwei ein gemeinschaftliches Testament errichtet und sich bsp. gegenseitig zu Erben eingesetzt. Hier ist ein einseitiger Widerruf dieser Verfügung bsp. durch einen Ehegatten – gleichgültig, ob es sich um ein notarielles oder eigenhändiges gemeinschaftliches Testament handelt –nur durch von einem Notar beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten möglich. Dies auch, wenn es sich um ein eigenhändiges Testament handelt. Die Widerrufserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem anderen Ehegatten zugegangen ist.
- Bei notariellen Testamenten ist es ratsam, den Notar über den Widerruf zu informieren Eine klare, schriftliche Erklärung hilft, spätere Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Es ist wichtig, dass Änderungen und Widerrufe ebenfalls datiert und unterschrieben sind, um ihre Rechtsgültigkeit sicherzustellen.
- Die Nachlassverwaltung ist eine Sonderform der Nachlasspflege. Beide werden gerichtlich angeordnet. Ein Testamentsvollstrecker wiederum wird von einem Erblasser beauftragt, um dessen letzten Willen durchzusetzen. Aufgrund ähnlicher Aufgaben kommt es häufig zu einer Vereinheitlichung der genannten Begriffe.
- Im Gegensatz zum Testamentsvollstrecker, ist der Nachlassverwalter ausschließlich für die Verwaltung, nicht auch für die Teilung des Nachlasses zuständig.