Familienrecht

Familienrecht – faire Lösungen finden

Fragestellungen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft sind im Familienrecht besonders vielschichtig und komplex. Diese Themen sind oft von existentiellen, emotionalen und persönlichen Problemlagen geprägt.

Als erfahrener Familienrechtsanwalt ist es mein Ziel, für Sie eine sach- und rechtslageorientierte Lösung zu finden und. Ich halte die Möglichkeit zur einvernehmlichen Streitbeilegung in jedem Verfahrensstadium offen, um für alle Beteiligten die bestmögliche Lösung zu erzielen. Hierbei werden auch Möglichkeiten wie Mediation berücksichtigt.

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Situationen, in denen Familienrecht zum Einsatz kommt

Die Sicherung des Lebensunterhaltes nach einer Trennung oder Scheidung ist ein zentrales Anliegen im Familienrecht.

Adoptionsreglungen für Kinder und Erwachsene

Adoptionen unterliegen strengen rechtlichen Regelungen. Sie ermöglichen es, ein Kind rechtlich als eigenes anzunehmen, was umfangreiche Prüfungen und Verfahren erfordert.

Finanzierung gerichtlicher und außergerichtlicher Auseinandersetzungen

Die Kosten von außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Gerichtskosten, Anwaltsgebühren etc.

Regelung des gemeinsamen Grundstücks

Unabhängig ob Grundstücksgemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft stellt bei Trennung und Scheidung sich die Frage, der Auseinandersetzung oder Fortführung.

Trennung der Lebenspartner in eheliche, nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder eingetragener Partnerschaft

Die Trennung ist ein emotional und rechtlich komplexer Prozess. Aspekte wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich sowie Unterhaltsansprüche sind frühstmöglich zu berücksichtigen.

Vertragliche Gestaltungen der Lebensgemeinschaft zu Beginn, während oder im Zeitpunkt einer Krise

Vertragliche Gestaltungen sind stets ein wichtiges Instrument im Rahmen – und auch das Vertragsrecht beherrsche ich ausgezeichnet und verhelfe Ihnen zu individuell passenden, nicht anfechtbaren Verträgen.

Auseinandersetzung der Lebensgemeinschaften auf vertraglicher und gesetzlicher Grundlage

Bei einer Trennung ist es oft notwendig, gemeinsame Vermögenswerte zu teilen, Unterhaltsansprüche zu klären und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu regeln.

Sicherung des Lebensunterhaltes für Ehegatten, Kinder und Lebenspartner

Die Sicherung des Lebensunterhaltes nach einer Trennung oder Scheidung ist ein zentrales Anliegen im Familienrecht. Sowohl Ehegatten als auch Kinder und Lebenspartner haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt.

Regelungen für gemeinsame Kinder bzgl. Sorgerecht, Umgang und Unterhalt

Bei Trennung und Scheidung stehen das Wohl und die Interessen der gemeinsamen Kinder im Vordergrund.

Unterhaltsberechnungen unter Beachtung von Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Beteiligten

Die Berechnung von Unterhaltsansprüchen erfordert eine detaillierte Analyse der finanziellen Verhältnisse aller Beteiligten. Dies geschieht in der Regel an Hand der Einkomenssituation.

Auswirkungen der Vermögensauseinandersetzung unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Güterstände

Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dies ist der häufigste Güterstand. Hier wird – vereinfacht gesagt - das während der Ehe erworbene Vermögen gleichmäßig verteilt.

Kontakt und Beratung

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FAQs

Ein Prozess vor dem Familiengericht dauert in der Regel zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Einvernehmliche Scheidungen werden schneller abgeschlossen, oft innerhalb von sechs bis zwölf Monaten. Komplizierte Fälle mit Streitigkeiten (sog. Folgesache) über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung ist die Verfahrensdauer veständlicherweise länger.
Im Trennungsjahr müssen Ehepartner getrennt leben. Dies kann  auch innerhalb derselben Wohnung geschehen. Jeder hat schon einmal den Satz: „Getrennt von Tisch und Bett“ gehört.  Das Jahr dient zur Entscheidungsfindung, ob man die Ehe für gescheitert hält. Finanzielle und familiäre Verpflichtungen, wie Unterhaltszahlungen und Kinderbetreuung, sollten in dieser Zeit geregelt werden. Das Trennungsjahr ist eine Voraussetzung für die Scheidung. In Härtefällen kann dieses Zuwarten entbehrlich sein.
Wenn Sie entschlossen sind, eine Scheidung anzustreben, sollten Sie sich im Vorfeld umfassend über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Dies biete ich in einer Erstberatung an – ich kläre Sie über alles grundsätzlich Wichtige auf, beantworte Ihre Fragen und geben Ihnen Hinweise, was für Sie zu tun ist . Eine frühzeitige Sichtung finanzieller Unterlagen und die Klärung von Unterhaltsansprüchen sind besonders wichtig. Ebenso sollte die Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts für gemeinsame Kinder im Fokus stehen. Rechtliche Beratung und psychologische Unterstützung können helfen, den Prozess zu bewältigen und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
Dies ist abhängig von der individuellen Lebenssituation. Trennungsunterhalt wird in der Regel bis zur Rechtskraft der Scheidung gewährt, also mindestens 1 Jahr. Nachehelicher Unterhalt kann zeitlich begrenzt oder dauerhaft sein. Er ist abhängig von Faktoren wie Ehedauer, Lebensstandard, Erwerbsfähigkeit und speziellen Bedürfnissen wie Kinderbetreuung oder Gesundheitszustand. Gerichte entscheiden individuell, oft unter Berücksichtigung von Anpassungen bei veränderten Lebensumständen.
Im Trennungsjahr steht dem Bedürftigen Trennungsunterhalt zu, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Der Trennungsunterhalt orientiert sich an den ehelichen Verhältnissen. Dies umfasst finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt und die Versorgung gemeinsamer Kinder. Sie haben auch Anspruch auf eine faire Aufteilung des gemeinsam genutzten Wohnraums und der Haushaltsgegenstände. Die Regelung des Umgangsrechts und des Sorgerechts für Kinder sind ebenfalls wichtig und sollten im Trennungsjahr erprobt und umgesetzt werden. Durch die neue und ungewohnte Lebenssituation müssen die richtigen Betreuungsmodelle erst gefunden werden. Ein Wechselmodell passt nicht für jeden.
Das Familienrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte von Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie. Dazu gehören Eheschließung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder, Adoption, Vermögensaufteilung und Güterstände. Es regelt auch Angelegenheiten von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und sorgt für den Schutz und die rechtliche Absicherung der Familienmitglieder in verschiedenen Lebenssituationen.
Manipulation bei Kindern kann durch verschiedene Verhaltensänderungen erkennbar sein. Anzeichen sind negative Äußerungen über einen Elternteil, die nicht den eigenen Erfahrungen des Kindes entsprechen, plötzliches Angstverhalten, Rückzug oder unlogische Loyalitätskonflikte. Kinder könnten extrem einseitige Sichtweisen oder Äußerungen zeigen, die deutlich von einem Elternteil beeinflusst wirken. Professionelle Hilfe wie Gespräche mit Schulpsychologen, Therapeuten oder Beratern kann helfen, Manipulation zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Kind zu unterstützen und die Situation zu klären.
Das Jugendamt sieht Kindeswohlgefährdung gegeben, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes erheblich beeinträchtigt ist. Dazu gehören körperliche Misshandlung, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung sowie psychische Gewalt. Auch häusliche Gewalt und extreme Vernachlässigung durch die Eltern zählen dazu. Das Jugendamt greift ein, um das Kind zu schützen, indem es Maßnahmen wie Beratung der Eltern, intensive Betreuung oder in schwerwiegenden Fällen die Inobhutnahme des Kindes ergreift, um sicherzustellen, dass es in einer sicheren Umgebung aufwachsen kann.
Wer bei einer Trennung das Haus verlassen muss, ist oft eine schwierige Frage und hängt von den individuellen Umständen ab. In vielen Fällen ist eine einvernehmliche Lösung möglich. Falls keine Einigung möglich ist, kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen, insbesondere wenn das Wohl der Kinder betroffen ist. Derjenige, der auszieht, verliert jedoch nicht automatisch seine Rechte an der Immobilie. Eine rechtliche Beratung kann helfen, faire Lösungen zu finden.
Im Trennungsjahr müssen beide Ehepartner weiterhin ihre und die gemeinsamen finanziellen Verpflichtungen erfüllen. Dies umfasst Miete, Hypotheken und andere laufende Kosten. Die Verteilung der Zahlungen hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen und Vereinbarungen ab. Oft wird eine anteilige Aufteilung nach Einkommen praktiziert. Zudem können Unterhaltszahlungen vereinbart werden, um sicherzustellen, dass der finanziell schwächere Partner seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Eine klare Absprache oder eine gerichtliche Regelung kann Missverständnisse vermeiden.
Eine 8a-Meldung beim Jugendamt bezieht sich auf den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. Diese Meldung erfolgt, wenn Fachkräfte, wie Lehrer, Erzieher oder Ärzte, einen Verdacht für eine Kindeswohlgefährdung haben. Sie sind verpflichtet, diesen Verdacht dem Jugendamt zu melden. Das Jugendamt prüft dann die Situation und ergreift notwendige Maßnahmen, um das Kind zu schützen. Dies kann von beratenden Gesprächen mit den Eltern bis hin zu einem gerichtlichen Sorgerechtsverfahren führen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel nur die Kosten für die rechtliche Erstberatung. Abgedeckt sind vereinzelt auch Mediationen und außergerichtliche Einigungen. Es ist wichtig, die individuellen Vertragsbedingungen zu prüfen, da der Umfang der Leistungen variieren kann und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Adoptionsreglungen für Kinder und Erwachsene

Adoptionen unterliegen strengen rechtlichen Regelungen. Sie ermöglichen es, ein Kind rechtlich als eigenes anzunehmen, was umfangreiche Prüfungen und Verfahren erfordert. Dies umfasst die Eignungsprüfung der Adoptiveltern, die Zustimmung der leiblichen Eltern und eine gerichtliche Entscheidung.

Auch die Adoption von Erwachsenen ist möglich, wobei hier der Fokus auf der Schaffung eines rechtlichen Verhältnisses zwischen Erwachsenen liegt, etwa zur rechtlichen Absicherung oder zur Übertragung von Erbrechten. 

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Finanzierung gerichtlicher und außergerichtlicher Auseinandersetzungen

Die Kosten von außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Gerichtskosten, Anwaltsgebühren etc. müssen berücksichtigt werden. Sofern Ihre eigenen finanziellen Mittel hierzu nicht ausreichen, die Kosten zu decken, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese Unterstützung hilft Ihnen, den Zugang zum Recht zu gewährleisten, wenn Ihre finanziellen Ressourcen begrenzt sind. 

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Regelung des gemeinsamen Grundstücks

Unabhängig ob Grundstücksgemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft stellt bei Trennung und Scheidung sich die Frage, der Auseinandersetzung oder Fortführung. Regelung der Kostenübernahme von Darlehens-Verbindlichkeiten, Abfindung  des Partners oder auch der gemeinsamen Bewirtschaftung sollten detailliert vereinbart werden.  

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Trennung der Lebenspartner in eheliche sowie nichtehelicher Lebensgemeinschaft bzw. Partnerschaft

Die Trennung ist ein emotional und rechtlich komplexer Prozess. Aspekte wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich sowie Unterhaltsansprüche sind frühstmöglich zu berücksichtigen. Eine Scheidung erfordert eine umfassende Prüfung der finanziellen und persönlichen Verhältnisse beider Partner.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben nicht die gleichen gesetzlichen Regelungen wie die Ehe. Dennoch sind auch hier rechtliche Fragen bei einer Trennung zu regeln. Dies betrifft insbesondere Regelungen zur Auseinandersetzung von Vermögen, zur Sicherung des Unterhalts und zu den Rechten und Pflichten gegenüber gemeinsamen Kindern (Umgang, Sorgerecht etc.). Individuelle vertragliche Vereinbarungen können hier helfen, mögliche Streitigkeiten im Vorfeld zu klären und eine faire Trennung zu gewährleisten.

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Vertragliche Gestaltungen der Lebensgemeinschaften im Vorfeld der Gemeinschaft, während deren Bestand und im Zeitpunkt der Krise

Vertragliche Gestaltungen sind stets ein wichtiges Instrument im Rahmen – und auch das Vertragsrecht beherrsche ich ausgezeichnet und verhelfe Ihnen zu individuell passenden, nicht anfechtbaren Verträgen. Derartige Vereinbarungen können bereits im Vorfeld geschlossen werden, mit denen Sie klare Regelungen für das Zusammenleben, die Vermögensverteilung und den Umgang mit gemeinsamen Kindern festlegen. Solche Vereinbarungen vermeiden Konflikte und bieten eine sichere Grundlage für das gemeinsame Leben.


Während des Bestands einer Lebensgemeinschaft können sich die Umstände ändern. Hier ist eine Anpassung der vertraglichen Regelungen erforderlich und möglich. Dies kann bei den Erwerb von gemeinsamem Eigentum, Geburt von Kindern oder Veränderungen in der Einkommenssituation notwendig werden. Regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen der Verträge sind daher ratsam, um Ihren aktuellen Lebensumständen gerecht zu werden.

Im Zeitpunkt einer Krise, etwa bei einer Trennung, klären vertragliche Vereinbarungen (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbrarung) Fragen zum Umgang, zur Vermögensverteilung, Unterhalt, Rechte an der Ehewohnung, Zugewinn, Versorgungsausgleich und vieles mehr. Diese Verträge helfen Ihnen, Streitigkeiten schnell und fair zu regeln und eine geordnete Trennung zu gewährleisten. Insbesondere in schwierigen Zeiten sind klare Regelungen wichtig, um Konflikte zu vermeiden und eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen. 

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Auseinandersetzung der Lebensgemeinschaften auf vertraglicher und gesetzlicher Grundlage

Bei einer Trennung ist es oft notwendig, gemeinsame Vermögenswerte zu teilen, Unterhaltsansprüche zu klären und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu regeln. Vertragliche Regelungen, die während der Lebensgemeinschaft getroffen wurden, bieten dabei eine wertvolle Basis. Sie können klare Vorgaben zur Vermögensverteilung und zur Sicherung des Lebensunterhalts enthalten, was zur Vermeidung von Streitigkeiten beiträgt.

Sind keine vertraglichen Regelungen vorhanden, greifen die gesetzlichen Bestimmungen. Diese bieten einen Rahmen für die Auseinandersetzung, erfordern jedoch eine detaillierte Prüfung der individuellen Umstände. 

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Sicherung des Lebensunterhaltes für Ehegatten, Kinder und Lebenspartner

Die Sicherung des Lebensunterhaltes nach einer Trennung oder Scheidung ist ein zentrales Anliegen im Familienrecht. Sowohl Ehegatten als auch Kinder und Lebenspartner haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt. Ehegattenunterhalt wird in Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt unterteilt, wobei die Höhe des Unterhalts von den individuellen Lebensverhältnissen und den finanziellen Möglichkeiten beider Partner abhängt.

Kinder haben unabhängig vom Familienstand der Eltern Anspruch auf Unterhalt, der sich nach dem Bedarf des Kindes und der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils richtet. Die Düsseldorfer Tabelle dient hierbei als wichtige Orientierungshilfe.

Nichtehelichen Lebenspartnern können unter bestimmten Umständen Unterhaltsansprüche zustehen.

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Regelungen für gemeinsame Kinder bzgl. Sorgerecht, Umgang und Unterhalt

Bei Trennung und Scheidung stehen das Wohl und die Interessen der gemeinsamen Kinder im Vordergrund. Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für das Kind, einschließlich Entscheidungen über Bildung, Gesundheit, Lebensmittelpunkt und allgemeine Lebensführung. In der Regel behalten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht nach einer Trennung, es sei denn, das Kindeswohl ist gefährdet.

Der Umgang, also das Recht auf regelmäßigen Kontakt zwischen dem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil, ist ebenfalls wichtig. Umgangsregelungen sollen sicherstellen, dass das Kind eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechterhalten kann. Flexible und kindgerechte Lösungen sind hierbei gefragt. Hier sind verschiedene Umgangsmodelle, wie bsp.: Residenzmodel, Wechselmodell, erweiteter Umgang zu unterscheiden.

Unterhaltszahlungen sind notwendig, um den finanziellen Bedarf des Kindes zu decken. Der Kindesunterhalt, auch Barunterhalt, richtet sich in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle und berücksichtigt sowohl den Bedarf des Kindes als auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils.

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Unterhaltsberechnungen unter Beachtung von Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Beteiligten

Die Berechnung von Unterhaltsansprüchen erfordert eine detaillierte Analyse der finanziellen Verhältnisse aller Beteiligten. Dies geschieht in der Regel an Hand der Einkomenssituation. Der Bedarf beschreibt den Umfang,  den Lebensstandard des Unterhaltsberechtigten zu sichern. Bei Kindern wird der Bedarf durch die Düsseldorfer Tabelle bestimmt, für Ehegatten und Lebenspartner häufig anhand des während der Ehe oder Partnerschaft gewohnten Lebensstandards.

Die Bedürftigkeit liegt in der Situation des Unterhaltsberechtigten, nicht in der Lage zu sein, seinen Bedarf aus eigenen Mitteln zu decken. Dies kann bei fehlendem oder geringem Einkommen, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder besonderen Lebensumständen der Fall sein. Auch die Betreuung gemeinsamer Kinder kann zur Bedürftigkeit führen, wenn dadurch die Erwerbstätigkeit ausgeschlossen oder eingeschränkt ist.

Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt das Einkommen, Vermögen und die finanziellen Verpflichtungen der unterhaltspflichtigen Person. Die Unterhaltsberechnung muss daher individuell angepasst werden, um eine gerechte Verteilung der finanziellen Mittel sicherzustellen.

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Auswirkungen der Vermögensauseinandersetzung unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Güterstände

Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dies ist der häufigste Güterstand. Hier wird – vereinfacht gesagt – das während der Ehe erworbene Vermögen gleichmäßig verteilt. Ein notarieller Ehevertrag kann hiervon abweichende Regelungen enthalten. Gerne unterstütze und berate ich Sie hierzu im Vorfeld.

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